Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen.
(2) Für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der von uns hergestellten oder beschafften Gegenstände, die der Kunde über den Webshop des Werkgemeinschaft Rehabilitation Wiesbaden e.V. (im Folgenden Verkäufer) bestellt, gelten ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen.
(3) Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers Bestandteil des Vertrags.
(4) Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht bzw. in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen Bestellungen des Kunden vorbehaltlos annimmt bzw. vorbehaltlos liefert. Dies gilt nicht, wenn zwischen Kunde und Verkäufer Individualabreden getroffen wurden. Diese gehen diesen AGB vor, auch wenn sie formlos getroffen wurden.
(5) Diese AGB gelten ausschließlich für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebot
(1) Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt jedoch erst durch die Annahmeerklärung des Verkäufers entweder per E-Mail oder durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zustande. Der Verkäufer hat dem Kunden gegenüber die Annahme oder Ablehnung des Angebots spätestens bis zum Ablauf des auf die Bestellung des Kunden folgenden Werktages zu erklären.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anderes erwähnt ist, sind Inhalt, Zubehör oder Dekoration nicht Gegenstand des Kaufvertrags.
3. Rücktrittsvorbehalt
(1) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil der Verkäufer von seinen Lieferanten ohne sein Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird, ist der Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
(2) Absatz (1) gilt nur, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert und dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstattet.
4. Lieferung, Zahlungsbedingungen
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
(2) Die Lieferung erfolgt in der Regel nach ein bis zwei Arbeitstagen. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Verkäufer selbst und rechtzeitig beliefert wird und eine fehlende Verfügbarkeit der Ware nicht zu vertreten hat.
(3) Zur Lieferung der Waren darf sich der Verkäufer eines Dritten bedienen.
(4) Der Kunde erhält die Ware in der Regel gegen offene Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der der Lieferung beim Kunden mit 2% Skonto oder innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Aufrechnen oder mindern kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Eigentumsvorbehalt
(1) Liefergenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden im Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln.
(3) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände ist dem Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet.
(4) Der Kunde tritt dem Verkäufer im Voraus die Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Vermischung der von dem Verkäufer gelieferten Waren entstehen, bis zur vollständigen Abdeckung der offenen Forderungen ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung weiterverkauft worden ist.
(5) Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Verkäufer in eigenem Namen einzuziehen. Der Verkäufer kann diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Kunde mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise von fälligen Forderungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist.
6. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Zugang des Liefergegenstandes beim Kunden.
(2) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich anzeigt. Verborgene Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
(3) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge ist der Verkäufer nach seiner Wahl entweder zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Verkäufer zu tragen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7. Haftung
Der Verkäufer haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Diesbezüglich haftet der Verkäufer auch für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wiesbaden.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
9. Schriftform
(1) Dieser Vertrag ist abschließend, mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Davon abweichend sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.
10. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam, nichtig, undurchführbar oder lückenhaft sein oder nach Vertragsschluss werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung ist einvernehmlich eine solche einzusetzen, die dem angestrebten Vertragszweck wirtschaftlich möglichst nah kommt.
(2) Abs. (1) gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag für einen der Vertragspartner eine unzumutbare Härte darstellen würde.